Internationale Bewerberinnen und Bewerber müssen zusätzlich bis zum 15. Juli einen Antrag auf Zulassung zum Studium an der LMU beim Referat für Internationale Angelegenheiten stellen. - Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht für internationale Studierende, die ihr (Erst-)Studium bereits an der LMU betreiben (und abschließen); von der genannten Verpflichtung ausgenommen sind auch internationale Bewerberinnen und Bewerber, die ein (Erst-)Studium an einer anderen deutschen Universität erfolgreich absolviert haben. Die beiden zuletzt genannten Studierenden-Gruppen können sich dann ggf. mit einem Master-Eignungsbescheid direkt an die Studentenkanzlei der LMU wenden, um die Immatrikulation zu beantragen.
Ansprechpartner (contact): Dr. Heinrich C.
Kuhn
(hck@lrz.uni-muenchen.de
)
Dokument erstellt (Document created): 2014-06-06
Dokument geändert (Last update): 2014-06-06